Die Anschaffungskosten einer Immobilie sind sämtliche Kosten, die vor, während oder nach dem Immobilienkauf anfallen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein unbebautes Grundstück, ein bebautes Grundstück oder um eine Eigentumswohnung handelt. Grundsätzlich teilen sich die Anschaffungskosten in den Kaufpreis, in die nachträglichen Anschaffungskosten und in die Kaufnebenkosten. Als nachträgliche Anschaffungskosten werden alle Kosten bezeichnet, die erst nach dem Kauf einer Immobilie entstehen. Dazu zählen beispielsweise Erschließungsanträge, die etwa bei einem erstmaligen Anschluss an das Abwassersystem anfallen, aber auch der Abriss eines Gebäudes - sofern die Abbruchabsicht bereits beim Kauf bestand.
Zu den Kaufnebenkosten zählen zum Beispiel Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten oder die Maklerprovision, aber auch erforderliche Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten. Die Kaufnebenkosten können den Gesamtpreis schnell um bis zu 20 Prozent erhöhen und sind daher nicht zu unterschätzen. PREISVERGLEICH.de empfiehlt Ihnen sich im Vorfeld ausführlich über die exakten Anschaffungskosten zu informieren und diese in Ihren Baufinanzierungsplan einzukalkulieren. So vermeiden Sie eine teure Nachfinanzierung. Banken sehen es gerne, wenn die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital aufgebracht werden, da es das Finanzierungsrisiko senkt. Anschaffungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur jene Kosten, die sich auf die Immobilie beziehen. Anfallende Kosten für ein Grundstück können nicht abgesetzt werden. Das Steuerrecht spricht in diesem Zusammenhang von einer Absetzung für Abnutzung (Afa).