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Bürgschaft

Eine Bürgschaft entsteht, wenn eine dritte Person, Bürge genannt, dem Gläubiger verspricht, im Notfall für die Verpflichtung des Schuldners aufzukommen. Das heißt wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, wendet sich der Gläubiger an den Bürgen, damit die Schuld weiterhin beglichen werden kann. Mit der Bürgschaft sichert sich der Gläubiger für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit seines Schuldners ab. Der Gläubiger ist in der Regel eine Bank, die einen Kredit an den Kreditnehmer, also den Schuldner vergibt. Damit die Bürgschaft für Privatpersonen gültig wird, muss sie in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden. Der Bürge ist dabei aber kein direkter Mitantragsteller. Er hat im Gegensatz zu diesem kein persönliches Interesse am Zustandekommen eines Vertrages. Eine Bürgschaft kann auch von mehreren Personen übernommen werden.

Beim Kauf eines Hauses kann eine Bürgschaft die Chance auf eine Baufinanzierung erhöhen. Denn diese gibt der Bank dann die nötige Sicherheit, wenn der Kreditnehmer kein Eigenkapital mitbringen kann. Hierbei darf die Bürgschaft keiner zeitlichen Befristung unterliegen und die Haftung des Bürgen besteht auch bei Aufgabe der Sicherheiten weiter. Eine Bürgschaft sollte gut überlegt sein und Schuldner und Bürge müssen sich über mögliche juristische Konsequenzen im Klaren sein.