Der effektive Jahreszins, oder auch Effektivzins genannt, gibt die Gesamtkosten an, die jährlich für ein Darlehen anfallen. Er umfasst nicht nur den Sollzins, sondern auch die Bearbeitungsgebühren und Kosten für mögliche Versicherungen oder Vermittlungsprovisionen. So soll der Verbraucher sofort erkennen können, welche jährlichen Kosten im Rahmen der Finanzierung auf ihn zukommen. Aus diesem Grund sind Banken dazu verpflichtet bei Verbraucherdarlehen immer den effektiven Jahreszins anzugeben - sowohl bei Kreditverträgen als auch bei Werbemaßnahmen. Wie hoch der effektive Jahreszins ausfällt, richtet sich zum einen nach dem Sollzins, nach der Tilgungsrate sowie zum anderen nach der Zinsfestschreibungsdauer und dem Auszahlungskurs. Der effektive Jahreszins dient am ehesten dazu, das günstigste Angebot für eine Baufinanzierung zu finden und ist besonders gut für den Kreditvergleich geeignet.
Zusatzleistungen, wie zum Beispiel die Kosten für eine Restschuldversicherung oder Sondertilgungskosten, werden nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet. Somit enthält auch der effektive Jahreszins nur die obligatorischen Kosten. Bei Ratenkrediten gilt der effektive Jahreszins üblicherweise für die gesamte Laufzeit des Darlehens als nicht veränderlich. In einigen Fällen kann sich der Zins jedoch nach Ablauf einer festgelegten Zeitspanne, der Zinsbindung, verändern. Dann wird von einem anfänglichen effektiven Jahreszins gesprochen. Bedeutsam ist der anfängliche effektive Jahreszins bei Krediten mit sehr langer Laufzeit, wie sie vor allem bei der Bau- und Immobilienfinanzierung vorkommen.