Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht mit dem ein Grundstück oder eine Immobilie belastet wird. Dieses hinterlegte Pfand dient der Bank als Sicherheit für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Dann kann die Bank das Haus oder das Grundstück zwangsversteigern, um mit dem dabei erzielten Erlös die noch ausstehende Kreditsumme zu begleichen. Eine Baufinanzierung geht immer mit dem Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch einher.
Im Grundbuch können mehrere Gläubiger eingetragen werden. Die Reihenfolge des Eintrags entscheidet im Insolvenzfall, welcher Gläubiger zuerst bedient wird. Wenn Sie die Bank auf den ersten Rang im Grundbuch eintragen, wird von einem sogenannten erstrangigen Darlehen gesprochen. In diesem Fall ist die Sicherheit für die Bank sehr hoch, da sie bei Zahlungsunfähigkeit als erstes Geld bekommt. Als Gegenleistung erhalten Kreditnehmer besonders günstige Baufinanzierungszinssätze.
Umgangssprachlich ist die Hypothek als Kreditsicherheit sehr bekannt, mittlerweile wurde sie jedoch von der Grundschuld weitestgehend abgelöst. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek fest an eine bestehende Forderung gebunden. Das heißt: Sobald Sie die Baufinanzierung vollständig zurückgezahlt haben, besteht die Hypothek nicht mehr. Eine Grundschuld hingegen kann nach Kreditrückzahlung entweder im Grundbuch gelöscht oder übertragen werden. Durch die Übertragung kann die eingetragene Grundschuld später erneut als Kreditsicherheit, zum Beispiel für die Finanzierung eines Autos, genutzt werden ohne erneute Notar- und Grundbuchskosten. Planen Sie etwa 0,5 bis 1 Prozent des Kaufpreises für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch ein.