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Sollzins

Der Begriff Sollzins ersetzt seit Mitte 2010 die bis dahin übliche Bezeichnung "Nominalzins". Sollzinsen sind vom Kreditnehmer an die Bank (also dem Kreditgeber) für ein in Anspruch genommenes Darlehen zu zahlen. Es handelt sich dabei um die reine Darlehensverzinsung. Nicht berücksichtigt werden Vermittlungsgebühren, Kosten für bestimmte Zahlungsweisen oder die Verrechnungsmethode der Laufzeit. Die Zinsberechnung beginnt mit dem Tag, an dem der Kredit gewährt wird und endet am Tag der Kreditrückzahlung. Der Zinssatz wird in Prozent angegeben und richtet sich nach dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Höhe der Sollzinsen kann aber auch von der Bonität des Kreditnehmers abhängen. Je schlechter die Bonität ist, desto höher ist der Sollzins. Bei Abschluss des Kredites wird der Sollzins sowie seine Laufzeit vertraglich festgehalten.

Bei größeren Kreditsummen, einem Immobilienkredit zum Beispiel, wird eine Sollzinsbindung vereinbart, die oft 5, 10, 15 oder 20 Jahre dauert. Hier wird ein fester Zinssatz vereinbart, der monatlich zu entrichten ist. Der Kreditnehmer erhält dadurch Planungssicherheit in Bezug auf seine Kreditkosten, weil der Zinssatz über die vereinbarte Zeit gleich bleibt und sich nicht an den Zinsschwankungen am Markt orientiert. In seltenen Fällen kann der Sollzins aber auch variabel sein. Dann sinkt oder steigt der Zinssatz während der Vertragslaufzeit. Meist ist das bei Sollsalden von Girokonten der Fall.