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Kredit kündigen - Fristen & Kosten

Möchten Sie Ihren Kredit kündigen, können Sie das regulär zum Ende der vertraglich vereinbarten Kredit-Zinsbindungsfrist tun. Die Zinsbindungsfrist kann 5, 10 oder 15 Jahre dauern und legt die Zinshöhe für den gewählten Zeitraum fest. Während dieser Zeit können Sie Ihren Kredit nur aus einem besonderen Grund vorzeitig kündigen, so dass die Zinsbindungsfrist mit einer Kredit-Mindestlaufzeit gleichzusetzen ist. Besondere Gründe für eine vorzeitige Ablösung und Sonderkündigung sind z. B.:

  • Verkauf der Immobilie (aufgrund von Scheidung, beruflich bedingter Umzug, gewinnbringender Immobilienverkauf etc.)
  • Tod des Kreditnehmers
  • Beleihung der Immobilie als Kreditsicherheit für weitere Kreditgeber

Zinsersparnis kein Kündigungsgrund

Beachten Sie, dass eine mögliche Zinsersparnis kein Grund dafür ist, einen Kredit vorzeitig zu kündigen bzw. abzulösen. Und selbst wenn eine Kündigung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist in Betracht kommt, hat die Bank ein Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, die sich an der vereinbarten Zinshöhe orientiert und Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verursachen kann. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr erheben. Somit können Sie den Kredit ganz einfach ablösen, ohne auf vertragliche Besonderheiten zu achten. Infolgedessen brauchen Sie nur noch die im Grundbuch eingetragene Grundschuld zu löschen. Eine entsprechende Löschungsbewilligung stellt Ihnen Ihre Bank aus, sobald Sie Ihren Kredit vollständig zurückbezahlt haben.

Kreditablösung nach Zinsbindungsfrist möglich

Ist die Zinsbindungsfrist erreicht, dann endet der Kreditvertrag mit der kreditgebenden Bank. Die Bank hat jetzt die Möglichkeit, Ihnen ein neues Kreditangebot zu machen. Sie können dieses Angebot bei Bedarf annehmen oder ablehnen bzw. eine neue Anschlussfinanzierung bei einer neuen Bank suchen und abschließen. Die Anschlussfinanzierung ist häufig günstiger, da die Kreditzinsen in den letzten Jahren deutlich gesunken sind.

Ist Ihr Kredit zum Ende der Zinsbindungsfrist bereits abbezahlt, ist keine Anschlussfinanzierung notwendig. Sofern Ihr Kredit bzw. Ihre Baufinanzierung zum Ende der Zinsbindungsfrist bereits weitgehend abbezahlt ist, können Sie die Restschuld an die Bank auch von möglichen Ersparnissen bezahlen. In diesem Fall ist bei der Kündigung Ihres Kredites keine Anschlussfinanzierung erforderlich.

Kredit kündigen und Widerruf nutzen

Die gesetzliche Widerrufsfrist für Kredite liegt bei 14 Tagen ab Abschluss des Kreditvertrages. Innerhalb dieser Zeit können Sie den Widerruf Ihres Kredites aussprechen und den vereinbarten Kreditvertrag vorzeitig auflösen. Das setzt jedoch auch voraus, dass Sie bei Erfordernis eine alternative Finanzierungsmöglichkeit haben. Ein Widerruf aufgrund fehlerhafter und nachträglich für ungültig erklärter Widerrufsbelehrungen ist nur in seltenen Fällen möglich. Eine entsprechende Rechtsgrundlage bilden hier die richterlichen Entscheidungen der jeweiligen Oberlandesgerichte. In diesem Fall steht häufig nationales Recht vor EU-Recht.

Kündigung durch die Bank

Nach dem Artikel § 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Bank dazu berechtigt, einen Kredit zu kündigen, wenn Sie als Kreditnehmer mit der Rückzahlung Ihres Kredites in Verzug sind. In diesem Fall reicht es, wenn Sie mit zwei Raten und einer Kreditsumme von 10% in Verzug sind. Genaue Regelungen hierzu können Sie Ihrem Kreditvertrag entnehmen. Dieser führt ggf. hohe Verzugszinsen von bis zu 15% und mehr auf. Sind Sie als Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig, dann droht Ihnen ggf. die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie.

Die Kreditkündigung muss in jedem Fall rechtlich vertretbar sein und darf nicht auf Alleingänge der Banken und Kreditinstitute beruhen. Sofern eine außerordentliche Kündigung durch die Bank erfolgt, muss sich auch die jeweilige Bank an die vereinbarten Kündigungsfristen im Kreditvertrag halten.

Marc Opitz

Marc Opitz


Marc ist Experte im Bereich Kredit & Finanzierung. Der gelernte Bankkaufmann arbeitet seit 2020 für das Portal PREISVERGLEICH.de.