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Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer fällt immer dann an, wenn ein Grundstück erworben wird. Zu einem Grundstück gehören nicht nur Grund und Boden, sondern auch alle mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, wie zum Beispiel ein Haus. Grundlage für die Steuer ist ein notarieller Kaufvertrag, indem der Verkäufer sich dazu verpflichtet, dem Käufer das Grundstück zu übergeben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer das Grundstück zum vereinbarten Kaufpreis abzunehmen. Dementsprechend handelt es sich bei der Grunderwerbssteuer auch nur um eine einmalige Abgabe. Entsprechende Gesetze für diese Abgabe werden vom Bund verabschiedet.

Die Länder übernehmen die Verwaltung und nehmen die daraus resultierenden Erträge ein, welche sie dann an die Kommunen weitergeben können. Die Höhe des Steuersatzes hängt vom jeweiligen Bundesland ab und wird an der Bemessungsgrundlage festgesetzt. In Bayern und Sachsen ist sie mit 3,5 Prozent am niedrigsten, während sie in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bandenburg und Thüringen mit 6,5 Prozent am höchsten ist. Die Grunderwerbssteuer ist eine einmalige und direkte Steuer. Das heißt die Person, die das Grundstück erwirbt, ist der Steuerschuldner. Also der, der die Steuerpflicht erfüllen muss. Zugleich ist er auch der Steuerträger, der finanziell von der Steuer belastet wird.